Rechtliche
Grundlagen
Die europarechtliche
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung
betrifft nicht nur die Bauleitplanung. Sie wird für
den Bereich der anderen Fachplanungen durch das Gesetz
zur Einführung
einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung
der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) umgesetzt. Für
den Bereich der Bauleitplanung enthält das Baugesetzbuch
durch das EAG Bau eine gesonderte Umsetzung des EU-Rechts,
mit dem die Durchführung der Umweltprüfung
hier abschließend geregelt wird.
Das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches
an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG
Bau) vom 24. Juni 2004 ist im BGBl. I auf Seite 1359
verkündet worden. Es trat am 20. Juli 2004 in Kraft.
Infolge der umfangreichen Änderungen ist das Baugesetzbuchs
am 23.09.04 (BGBI. I Seite 2414) neu bekannt gegeben
worden. Wesentlicher Anlass für das Gesetzgebungsverfahren
war die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlamentes
und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung
der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme
(ABl. EG Nr. L 197 S. 30), die sog. Plan-UP-Richtlinie.
Quelle: Auszüge
aus dem Muster-Einführungserlass zum Gesetz zur
Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz
Bau – EAG Bau)
Downloads
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EAG
Bau Mustererlass, Pdf-Datei
(396 kB)
In Kapitel 2.0 ausführliche Einführung in die Umweltprüfung
mit verständlichen Informationen zu Änderungen, Anwendungsbereich,
Verfahren, Monitoring, Umweltbericht, usw. |
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Richtlinie
2001/42/EG, Pdf-Datei
(84 kB) |
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BauGB, Pdf-Datei
(440 kB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 |
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BauGB
- Ausschnitte mit Bezug zur Umweltprüfung,
Pdf-Datei (884 kB)
Zusammenstellung aller für die Umweltprüfung relevanten Paragraphen
des BauGB. Entscheidende Textpassagen sind hervorgehoben. (Zusammenstellung
Prof. Dr.Ing. Christian Jacoby) |
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