| Mit der Einführung
einer generellen Umweltprüfung (UP) als regelmäßigem
Bestandteil des Aufstellungsverfahrens aller Bauleitpläne
(FNP, B-Plan) wird die Vorgehensweise zur Zusammenstellung
des umweltrelevanten Abwägungsmaterials in der Bauleitplanung
nunmehr einheitlich und vollständig im Baugesetzbuch
geregelt. Die Umweltprüfung ist das Trägerverfahren
zur Integration der bislang nebeneinander stehenden Umweltverfahren
(Umweltverträglichkeitsprüfung, Verträglichkeitsprüfung
nach der FFH-Richtlinie, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung).
Die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen der Planung sind zu ermitteln und
in einem als Umweltbericht bezeichneten Teil der Begründung
zu beschreiben und zu bewerten, um die Grundlage für
eine sachgerechte Abwägung vorzubereiten. Die Öffentlichkeit
und die Behörden werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens
für den Bauleitplan beteiligt und die Ergebnisse
der Beteiligung in der Abwägung berücksichtigt. |
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