| Die
nachhaltige Sicherung und Entwicklung des Wohnungsbestandes
der Nachkriegszeit kann einen wertvollen Beitrag zur
Innenentwicklung leisten.
Nach dem zweiten Weltkrieg entstanden
unter extremen Bedingungen neue Siedlungen, um
Kriegsschäden und
bestehende Wohnungsdefizite aus den 30er Jahren auszugleichen.
Insbesondere die Vertriebenen aus den Ostgebieten brauchten
massenhaft Wohnungen in kurzer Zeit. Rund ein Viertel
des heutigen Wohnungsbestandes in Baden-Württemberg
stammt aus dieser Zeit, die mit der Rezession von 1965/66
zu Ende ging.
Mit dem ersten Wohnungsbaugesetz
wurde 1950 die Grundlage für eine umfassende Förderung
des sozialen Wohnungsbaus geschaffen. In 6 Jahren wurden
in der BRD 2 Millionen Wohnungen gebaut. Die durchschnittliche
Wohnungsgröße
lag 1953 bei 53,2qm, 1960 bei 68,5qm. Am Beginn überwog
der Geschossbau. In den 60er Jahren erhielten
die Kräfte des freien Marktes im "Gesetz über
den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über
ein soziales Miet- und Wohnrecht" (1960) und das
Wohnungsbauänderungsgesetz (1965) mehr Gewicht.
Die Größe der Wohnungen und Zimmer nahm zu. Die Qualität
des technischen Ausbaus und der bauphysikalischen Standards,
der Wohnkomfort verbesserte sich sichtlich.
Bis heute sind diese Wohnungsbestände
der Nachkriegszeit ein wichtiger Bestandteil der Wohnraumversorgung
für
weite Teile der Bevölkerung. Vor allem im Wohneigentum
lebt noch die Erbauergeneration. Der Anteil der Hochaltrigen
ist dort besonders hoch.
Immer problematischer wird
der Abstand zwischen den Standards ihrer Entstehungszeit
und den heutigen Ansprüchen
des Wohnungsmarktes. Die soziale und ökonomische
Sicherung dieser Siedlungen und ihre nachhaltige Entwicklung
zu Wohnstandorten auch junger Haushalte wird angesichts
der Alterung und Schrumpfung ihrer Bevölkerung immer
dringlicher. Die Stadtentwicklung muss den
Mehrbedarf an Flächen und
die gestiegenen Anforderungen an Wohn- und Lebensqualität
in den bestehenden Siedlungen erwirtschaften.
In den nächsten Jahren sollte
die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der Wohnungsbestände
verstärkt
verfolgt werden. Notwendig sind ganzheitliche Konzepte
der marktgerechten Erneuerung des Wohnungsbestandes,
Förderung junger Haushalte und nachhaltige Sicherung
der Infrastruktur. |