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Um dem wachsenden Landschaftsverbrauch
der Städte entgegenzuwirken, wurde auf der UN-Stadtkonferenz
Habitat II in Istanbul 1996 das Leitbild der kompakten
Stadt formuliert. Dennoch ist die Flächeninanspruchname
in Europa weiter gestiegen, für das Jahr 2002 beträgt
in Baden-Württemberg der Flächenzuwachs für
Siedlungs- und Verkehrsflächen 10,6 ha pro Tag.
Der steigende
Flächenbedarf trägt zu einem großen
Teil an der Zerstörung
unser Umwelt bei. Boden, Wasser und Luft werden
in hohem Maße belastet. Die damit verbundene
Zerstörung
und Zerschneidung der Lebensräume hat unmittelbare
Auswirkungen auf die Vielfalt der Arten.
Die wichtigsten
kommunalen Aufgaben ökologischer Stadtentwicklung
liegen deshalb bei der konsequenten Innenentwicklung.
Neue Chancen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme ergeben sich durch
Einführung
eines Flächenmanagements und
durch effektives Flächenrecycling. Darüber
hinaus sind angemessene städtebauliche Dichte und
die Optimierung des Nutzwertes innerhalb des Siedlungsbestandes
zentrale Ziele der Innenentwicklung.
Das Baugesetzbuch verpflichtet
die Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung eine "nachhaltige
städtebauliche Entwicklung" zu gewährleisten
und integriert den Umweltschutz im Sinne einer vorsorgenden
Stadtentwicklungspolitik.
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