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Stadt und Natur

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Naturschutz und Landschaftspflege haben sich zu wichtigen Handlungsfeldern ökologisch orientierter Kommunen in Baden-Württemberg entwickelt. Viele der Maßnahmen auf lokaler Ebene können eine langfristige Wirkung erst dann entfalten, wenn sie in einen großflächig vernetzten und damit ökologisch wirksamen Verbund einbezogen werden. Dies erfordert bei vielen Projekten eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, Landkreisen, Regionen, Regierungspräsidien und dem Land Baden-Württemberg.

Mit dem Instrument der Eingriff-Ausgleichsregelung können wertvolle Naturäume in der Stadt erhalten, geschaffen oder aufgewertet werden.

In den Ländern der europäischen Union spielt für eine verbindliche Umsetzung des in Rio aufgestellten Handlungsfeldes "Schutz der biologischen Vielfalt" das "Fünfte Umweltprogramm für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung" eine zentrale Rolle. Von ihm leitet sich im Bereich des Naturschutzes die 1992 erlassene "Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie" ab, die jeden Mitgliedsstaat zum Schutz des europäischen Naturerbes verpflichtet. Langfristiges Ziel der Richtlinie ist die Herstellung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes "Natura 2000" in Europa. Auf dieser Grundlage legte Baden-Württemberg den "Umweltplan" vor, ein Aktions- und Bezugsrahmen für die Umsetzung von Maßnahmen im Handlungsfeld "Schutz biologischer Vielfalt".

 

Eingriff-Ausgleichsregelung

     
 

Gewässerschutz

     
 

Stadtlandschaft