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Naturschutz und Landschaftspflege
haben sich zu wichtigen Handlungsfeldern ökologisch
orientierter Kommunen in Baden-Württemberg entwickelt.
Viele der Maßnahmen auf lokaler Ebene können
eine langfristige Wirkung erst dann entfalten, wenn sie
in einen großflächig vernetzten und damit ökologisch
wirksamen Verbund einbezogen werden. Dies erfordert bei
vielen Projekten eine enge Zusammenarbeit zwischen den
Kommunen, Landkreisen, Regionen, Regierungspräsidien
und dem Land Baden-Württemberg.
Mit dem Instrument der Eingriff-Ausgleichsregelung
können wertvolle Naturäume in der Stadt erhalten, geschaffen
oder aufgewertet werden.
In den Ländern der europäischen
Union spielt für eine verbindliche Umsetzung des
in Rio aufgestellten Handlungsfeldes "Schutz
der biologischen Vielfalt" das "Fünfte
Umweltprogramm für eine dauerhafte und umweltgerechte
Entwicklung" eine zentrale Rolle. Von ihm leitet
sich im Bereich des Naturschutzes die 1992 erlassene "Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie"
ab, die jeden Mitgliedsstaat zum Schutz des europäischen
Naturerbes verpflichtet. Langfristiges Ziel der Richtlinie
ist die Herstellung eines zusammenhängenden ökologischen
Netzes "Natura
2000" in Europa. Auf dieser Grundlage legte Baden-Württemberg
den "Umweltplan"
vor, ein Aktions- und Bezugsrahmen für die Umsetzung
von Maßnahmen im Handlungsfeld "Schutz biologischer
Vielfalt".
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