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Energetische Bestandserneuerung

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Im Gebäudebestand bestehen bedeutende Potenziale zur Energieeinsparung durch bauliche sowie anlagentechnische Sanierung. Etwa 75% aller Gebäude in Baden-Württemberg wurden vor 1984 gebaut und gelten aus energetischer Sicht als Altbauten. Hier treten über 95% der baulichen Energieverbräuche für Heizung und Warmwasser auf. Diese Gebäude verbrauchen je nach Gebäudetyp mehr als 150-200 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr. Oft sind mit relativ geringem Aufwand Energieeinsparungen von 40-70% zu erreichen.

Seit dem 1. Februar 2002 ist die "Energieeinsparverordnung" (EnEV) in Kraft, in der die "alte" Wärmeschutzverordnung mit der Heizungsanlagenverordnung zusammengeführt wurde. Erstmals wird für Gebäudehülle und Anlagentechnik gemeinsam ein zulässiger Jahres-Primärenergieverbrauch vorgegeben. Die EnEV hat im Neubaubereich das Niedrigenergiehaus quasi zum Standard erklärt.

Aber auch für den Altbau enthält die EnEV Nachrüstpflichten und bedingte Anforderungen. Sie betreffen den Austausch alter Heiztechnik sowie die nachträgliche Dämmung von Heiz- und Warmwasserleitungen und obersten Geschossdecken innerhalb bestimmter Fristen. Im Rahmen einer Sanierung oder Erweiterung werden bedingte Anforderungen an die Verbesserung des Wärmeschutzes von Bauteilen gestellt.

Grundsätzlich gilt mindestens das sogenannte "Verschlechterungsverbot". Es untersagt die Verringerung des energetischen Gebäudestandards durch neue Bauteile und Anlagentechnik. Das Land Baden-Württemberg fördert durch das "Impuls-Programm Altbau" Maßnahmen zur energetischen Sanierung mit zinsverbilligten Krediten.

 

Hochhaussanierung,
Freiburg

     
 

Modellhafte Schulsanierung,
Stuttgart-Plieningen

     
 

Sanierungskonzept
Bonhoeffer-/Goerdelerstraße, Karlsruhe

     
  Sanierung Wohnhaus,
Bonfeld
     
  Energetische Sanierung einer Villa,
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  Sanierung zum "3-Liter-Haus",
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