| Im Gebäudebestand
bestehen bedeutende Potenziale zur Energieeinsparung durch
bauliche sowie anlagentechnische Sanierung. Etwa 75% aller
Gebäude in Baden-Württemberg wurden vor 1984
gebaut und gelten aus energetischer Sicht als Altbauten.
Hier treten über 95% der baulichen Energieverbräuche
für Heizung und Warmwasser auf. Diese Gebäude
verbrauchen je nach Gebäudetyp mehr als 150-200 kWh
pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr. Oft sind mit
relativ geringem Aufwand Energieeinsparungen von 40-70%
zu erreichen.
Seit dem 1. Februar 2002 ist die "Energieeinsparverordnung"
(EnEV) in Kraft, in der die "alte" Wärmeschutzverordnung
mit der Heizungsanlagenverordnung zusammengeführt
wurde. Erstmals wird für Gebäudehülle und
Anlagentechnik gemeinsam ein zulässiger Jahres-Primärenergieverbrauch
vorgegeben. Die EnEV hat im Neubaubereich das Niedrigenergiehaus
quasi zum Standard erklärt.
Aber auch für den Altbau enthält
die EnEV Nachrüstpflichten und bedingte Anforderungen.
Sie betreffen den Austausch alter Heiztechnik sowie die
nachträgliche Dämmung von Heiz- und Warmwasserleitungen
und obersten Geschossdecken innerhalb bestimmter Fristen.
Im Rahmen einer Sanierung oder Erweiterung werden bedingte
Anforderungen an die Verbesserung des Wärmeschutzes
von Bauteilen gestellt.
Grundsätzlich gilt mindestens
das sogenannte "Verschlechterungsverbot". Es
untersagt die Verringerung des energetischen Gebäudestandards
durch neue Bauteile und Anlagentechnik. Das Land Baden-Württemberg
fördert durch das "Impuls-Programm
Altbau" Maßnahmen zur energetischen Sanierung
mit zinsverbilligten Krediten.
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