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rechtliche Fragen:
Novellierung BauGB

 

Beschleunigtes Verfahren von Bebauungsplänen der Innenentwicklung
Das Gesetz sieht eine erhebliche Verkürzung und Vereinfachung des Planungsverfahrens vor. Wichtige Vorhaben der Innenentwicklung mit positiven Effekten auf Wohnungsmarkt und Infrastrukturausstattung sowie Investitionsvorhaben, die der Stärkung der Wirtschaftskraft und Schaffung von Arbeitsplätzen in den Gemeinden zugute kommen, können auf diese Weise beschleunigt umgesetzt werden.
Mit Bebauungsplänen innerhalb der Siedlungsbereiche können zum Beispiel die strukturelle Neuordnung und Nachverdichtung von städtischen Gebieten wie auch die Anpassung von Wohnquartieren an die Bedürfnisse des alten- und familiengerechten Wohnens bestimmt werden. Das Verfahren ist auch für Bebauungspläne zur Reaktivierung, Wieder- und/oder Umnutzung von Gewerbebrachen gedacht.
Flankiert werden sollen die Kernregelungen durch Bestimmungen, die schneller zu Rechtssicherheit für Investoren und Kommunen durch Stärkung der Bestandskraft der gemeindlichen Planungen führen.

Sicherung zentraler Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung
Dazu sollen Bebauungspläne ermöglicht werden (§9 Abs. 2a BauGB), mit denen im nicht beplanten Innenbereich zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche Festsetzungen über die Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit bestimmter Arten von Nutzungen (z.B. Einzelhandelsbetriebe) getroffen werden können. Die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche ist im Gesetzentwurf nunmehr auch ausdrücklich als zu berücksichtigender Belang der Bauleitplanung (§1Abs.6 BauGB) benannt.

 

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Kernpunkte des Gesetzentwurfs

     
 

Gesetztestexte